Rechtsprechung
BVerwG, 01.06.1994 - 1 B 95.94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,18518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für ehemalige Vertragsarbeitnehmer - Notwendigkeit einer revisionsgerichtlichen Klärung aus Rechtsgründen - Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 24.01.1994 - 3 S 328/93
- BVerwG, 01.06.1994 - 1 B 95.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.11.1993 - 1 B 179.93
Auszug aus BVerwG, 01.06.1994 - 1 B 95.94
Zum einen läßt sich das Vorbringen von Revisionszulassungsgründen erst nach Erlaß der Berufungsentscheidung beurteilen, so daß früheres Parteivorbringen in der Regel nicht geeignet ist, Revisionszulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO darzutun (Beschlüsse vom 6. August 1991 - BVerwG 1 B 91.91 - und vom 19. November 1993 - BVerwG 1 B 179.93 -). - BVerwG, 06.08.1991 - 1 B 91.91
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1994 - 1 B 95.94
Zum einen läßt sich das Vorbringen von Revisionszulassungsgründen erst nach Erlaß der Berufungsentscheidung beurteilen, so daß früheres Parteivorbringen in der Regel nicht geeignet ist, Revisionszulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO darzutun (Beschlüsse vom 6. August 1991 - BVerwG 1 B 91.91 - und vom 19. November 1993 - BVerwG 1 B 179.93 -).